Anmeldung zum Study Visit nach Luzern vom 17.04.23 bis 21.04.23 hier:

Dieses Formular ist zur Zeit für Einträge geschlossen.

Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier:

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN Study Visit 2023

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Internetseite: https://elsa-potsdam.de/aktuelles/

Die Teilnahme ist ausschließlich für Mitglieder möglich. 

Nach Absenden des Online-Formulars wird der Teilnahmeplatz zunächst lediglich vorgemerkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern sie vollständig ausgefüllt sind. Ist die vorgesehene maximale Teilnahmeanzahl bereits erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt und rücken bei einem Ausfall eines bestätigen Teilnehmenden an dessen Stelle.

Der Teilnahmevertrag kommt erst durch Bestätigung der Anmeldung durch ELSA-Potsdam e.V. zustande. Die Bestätigung erfolgt per Mail bis spätestens zum 1.3.2023 .

2. Zahlungsbedingungen

Der vollständige Teilnahmebeitrag in Höhe von 179,00 wird über Lastschriftverfahren durch den ELSA-Potsdam e.V. zum 6.3.2023 auf das unten genannte Konto eingezogen. Ist eine Lastschriftüberweisung nicht fristgerecht eingegangen bzw. es eine Lastschriftrückbuchung gab, behält sich ELSA-Potsdam e.V. vor, die Bestätigung der Anmeldung zurückzuziehen und die Teilnahme dem/der Betroffenen zu verweigern.

 

Kontoinhaber: ELSA- Potsdam e.V.

IBAN: DE07 1605 0000 1000 5533 92

BIC: WELADED1PMB

Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Verwendungszweck: Study Visit 2023

 

Die Rechnung wird zusammen mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung versendet.

3. Leistungen

In dem Teilnahmebeitrag sind enthalten:

  • die Hin- und Rückreise (Berlin– Luzern, Luzern Berlin),
  • die Kosten der Unterkunft,
  • Teile der Kosten für die Verpflegung (Frühstück),
  • die Kosten für einen Fondueabend, Eintritt zum Bundesgericht, sowie für das akademische Programm

Bei Nichtteilnahme an bestimmten Punkten des Programms, werden etwaige Eintrittsgelder oder sonstige dadurch entstandene Kosten nicht zurückerstattet.

 

Die Kosten für Getränke im Rahmen des Abendprogramms trägt jede/r Teilnehmende selbst.

4. Mindestteilnahmezahl

ELSA-Potsdam e.V. kann vom Teilnahmevertrag bis zum 01.04.2023 zurücktreten, wenn eine Mindestteilnahmezahl von 10 Personen nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung wird den Teilnehmenden bis spätestens 01.04.2023 per Mail an die von den Teilnehmenden angegebene E-Mail-Adresse, zugegangen sein. Der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.

5. Rücktritt aus allgemeinen Gründen

Der Rücktritt vom Teilnahmevertrag muss in Textform erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ELSA-Potsdam e.V. an die Mail Adresse secgen@elsa-potsdam.de.

 

Tritt ein/e Teilnehmende/r vom Teilnahmevertrag zurück oder aber tritt er/sie, ohne vom Teilnahmevertrag zurückzutreten, den Study Visit nicht an, kann ELSA-Potsdam e.V. eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungsleistungen sowie für seine Aufwendungen verlangen:

  • bis zum sechsten Tag vor Reiseantritt: 50 % des Teilnahmebeitrags
  • ab dem sechsten Tag vor Reiseantritt: 100 % des Teilnahmebeitrags

 

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass der Aufwand von ELSA-Potsdam e.V. geringer ausfällt als die angegebenen Pauschalsätze.

 

Sofern die Überweisung des Teilnahmebeitrages bereits erfolgt ist, wird der restliche Betrag in einem solchen Fall zurückerstattet. Andernfalls wird eine Rechnung an die betreffende Person gestellt mit der noch offenen Zahlungsforderung.

6. Ersatzperson

Bis zum 01.04.2023 besteht für den/die Teilnehmende/n die Möglichkeit, sich nach Rücksprache mit Tizia Brenner, Vizepräsidentin ELSA-Potsdam e.V., secgen@elsa-potsdam.de durch eine dritte Person ersetzen zu lassen. Dabei ist die Warteliste jedoch als vorrangig zu betrachten. Nur sofern sich keine Person von der Warteliste findet, die den Platz einnehmen kann, besteht diese Möglichkeit des Ersatzes durch Dritte.

7. Haftungsbeschränkung

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. ELSA-Potsdam e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Gesundheits- und Personenschäden.
  • Für Verlust und Diebstahl von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das angegebene Programm, da dieses sich durch unvorhergesehene Ereignisse ändern kann.
  • Der/die Teilnehmende hat bei Nichtantritt des Study Visits keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags. Dies kann durch Kulanz des Veranstalters erfolgen.
  • Der/die Teilnehmende erklärt, sich an die Hausordnung der Unterkunft und die Beförderungsbedingungen des Verkehrsmittels der An- und Abreise (Busunternehmen, Bahn, Fluggesellschaft etc.) zu halten. Bußgelder wegen Zuwiderhandlung hat der/die Teilnehmende zu tragen.
  • Der/die Teilnehmende erklärt sich bereit, sich an die Hygienevorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie an die von ELSA-Potsdam e.V. zu halten.

 

Für weitere Fragen kannst du dich jederzeit an Tizia Brenner, Vizepräsidentin ELSA Potsdam e.V. (secgen@elsa.potsdam.de) wenden.