Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ersti-Fahrt 2020
- Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Internetseite https://elsa-potsdam.de/ersti-fahrt-2020-2/.
Nach Absenden des Online-Formulars wird der Teilnehmerplatz zunächst lediglich vorgemerkt.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern sie vollständig ausgefüllt sind. Ist die vorgesehene maximale Teilnehmeranzahl bereits erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt und rücken bei einem Ausfall eines bestätigen Teilnehmers an dessen Stelle.
Der Teilnahmevertrag kommt erst durch Bestätigung der Anmeldung durch ELSA-Potsdam e.V. zustande. Die Bestätigung erfolgt per Mail bis spätestens zum 30.10.2020
- Zahlungsbedingungen
Der vollständige Teilnehmerbeitrag in Höhe von 55 € muss bis spätestens zum 04.11.2020 auf das unten genannte Konto überwiesen worden sein. Ist eine Überweisung nicht fristgerecht eingegangen, behält sich ELSA-Potsdam e.V. vor, die Bestätigung der Anmeldung zurückzuziehen und die Teilnahme dem Betroffenen zu verweigern.
Kontoinhaber: ELSA- Potsdam e.V.
IBAN: DE07 1605 0000 1000 5533 92
BIC: WELADED1PMB
Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Verwendungszweck: Ersti-Fahrt 2020 und Name des Teilnehmers
Die Rechnung wird zusammen mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung versendet.
- Leistungen
In dem Teilnahmebeitrag sind enthalten:
- die Hin- und Rückreise (Berlin – Leipzig, Leipzig – Berlin),
- die Kosten der Unterkunft (Vierbettzimmer. A&O Hostels),
- Teile der Kosten für die Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
- ggf. entstehende Kosten für Eintrittsgelder für das kulturelle und akademische Programm.
Bei Nichtteilnahme an bestimmten Punkten des Programms, werden etwaige Eintrittsgelder oder sonstige dadurch entstandene Kosten nicht zurückerstattet.
Die Kosten für Getränke im Rahmen des Abendprogramms trägt jeder Teilnehmer selbst.
- Vorbereitung
Es wird am 02.11.2020 um 20 Uhr ein Call via Zoom für die Teilnehmer stattfinden. In diesem werden alle weiteren Details und die bestehenden Fragen der Teilnehmer/ Teilnehmerin geklärt. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist verpflichtet an diesem Call teilzunehmen. Sollte eine Teilnahme aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, ist dies bis zum 30.10.2020 per E-Mail an die Adresse secgen@elsa-potsdam.de mitzuteilen.
- Mindestteilnehmerzahl
ELSA-Potsdam e.V. kann vom Teilnahmevertrag bis zum 30.10.2020 zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung wird dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin bis spätestens 01.11.2020 per Mail an die vom Teilnehmenden angegebenen E-Mail-Adresse, zugegangen sein. Der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.
- Absage aufgrund der Covid-19 Pandemie
ELSA-Potsdam e.V. behält sich des Weiteren vor, die Ausrichtung der Ersti-Fahrt aufgrund der derzeitigen Covid-19 Situation jederzeit absagen zu können. Dies wird den Teilnehmern/innen unverzüglich nach treffen der Entscheidung als Nachricht via Mobiltelefon oder E-Mail mitgeteilt. Der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet. Vom Teilnehmer anderweitige, selbstständig gemachte Aufwendungen sind in diesem Fall nicht erstattungsfähig.
Des Weiteren behält sich ELSA-Potsdam e.V. vor, jederzeit einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen zu können, sofern diese die vom „Freistaat Sachsen“ verlangten Einreisevoraussetzungen aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht erfüllen. Ist dies auf das Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen, kann ELSA-Potsdam e.V. den Teilnahmebeitrag in voller Höhe verlangen bzw. einbehalten.
- Rücktritt aus allgemeinen Gründen
Der Rücktritt vom Teilnahmevertrag muss in Textform erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ELSA-Potsdam e.V. an die Mail Adresse secgen@elsa-potsdam.de.
Tritt ein/e Teilnehmer/in vom Teilnahmevertrag zurück oder aber tritt er/sie, ohne vom Teilnahmevertrag zurückzutreten, die Ersti-Fahrt nicht an, kann ELSA-Potsdam e.V. eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungsleistungen sowie für seine Aufwendungen verlangen:
– bis zum sechsten Tag vor Reiseantritt: 50 % des Teilnehmerbeitrags
– ab dem sechsten Tag vor Reiseantritt: 100 % des Teilnehmerbeitrags
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass der Aufwand von ELSA-Potsdam e.V. geringer ausfällt als die angegebenen Pauschalsätze.
Sofern die Überweisung des Teilnehmerbeitrages bereits erfolgt ist, wird der restliche Betrag in einem solchen Fall zurückerstattet. Andernfalls wird eine Rechnung an die betreffende Person gestellt mit der noch offenen Zahlungsforderung.
- Rücktritt aufgrund von Covid-19
Sollten im Vorfeld der Reise bei einem Teilnehmer/in sowie deren Kontaktpersonen Symptome einer Infektionskrankheit auftreten, ist dies an ELSA-Potsdam e.V. zu melden und von der Teilnahme Abstand zu nehmen. Für eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages gilt das gleiche Prozedere, wie für den Rücktritt aus allgemeinen Gründen.
- Ersatzperson
Bis zum 03.11.2020 besteht für den Teilnehmer / die Teilnehmerin die Möglichkeit, sich nach Rücksprache mit Davina Thalmann, Vizepräsidentin ELSA-Potsdam e.V., secgen@elsa-potsdam.de durch eine dritte Person ersetzen zu lassen. Dabei ist die Warteliste jedoch als vorrangig zu betrachten. Nur sofern sich keine Person von der Warteliste findet die den Platz einnehmen kann, besteht diese Möglichkeit des Ersatzes durch Dritte.
- Haftungsbeschränkung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. ELSA-Potsdam e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Gesundheits- und Personenschäden.
- Für Verlust und Diebstahl von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das angegebene Programm, da dieses sich durch unvorhergesehene Ereignisse ändern kann.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat bei Nichtantritt des Study Visits kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags. Dies kann durch Kulanz des Veranstalters erfolgen.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt, sich an die Hausordnung der Unterkunft und die Beförderungsbedingungen des Verkehrsmittels der An- und Abreise (Busunternehmen, Bahn, Fluggesellschaft etc.) zu halten. Bußgelder wegen Zuwiderhandlung hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu tragen.
- Die Teilnehmer/Teilnehmerin erklärt sich bereit, sich an die Hygienevorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie an die von ELSA-Potsdam e.V. zu halten.
Für weitere Fragen kannst du dich jederzeit an (Davina Thalmann, secgen@elsa.potsdam.de ) wenden.